Verband der islamischen Kulturzentren e.V.

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ZA

vonzausi66 am 25. Februar 2012
besonders schlecht da, Der Islam ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Er verlangt nach dem Gottesstaat. Jede Herrschaft von Menschen über Menschen ist durch Allah befohlen. Demokratie, Gewaltenteilung, Opposition sind dem Islam wesensfremd. Die Menschenrechte stehen in der islamischen Gemeinschaft unter dem Vorbehalt der Scharia. Der Koran und die koranische Tradition und damit auch die Scharia mit den Hudud-Strafen (Steinigen, Köpfen, Amputieren, Auspeitschen) sind das höchste Gesetz. Der Islam akzeptiert, abgesehen vom Übertritt zum Islam, die Religionsfreiheit nicht. Apostasie wird schwer, auch mit dem Tode, bestraft. Freiheit besteht im koranischen Leben. Männer und Frauen haben nicht die gleichen Rechte usw. Es gibt viele Muslime, die nicht islamisch leben, aber Muslime bleiben wollen und die Säkularisation der Politik von ihrem Glauben nicht beklagen. Aber sie werden sich nicht durchsetzen. Über die koranische Bindung der Politik wacht die Umma, die Gemeinschaft aller Muslime. Oft werden Säkularisationsbestrebungen als Apostasie verfolgt. Der Schutz aus Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung, setzt die nachhaltige Säkularisation der Gläubigen und ihrer Gemeinschaften voraus. Die Unterscheidung von Islam und Islamismus, der mit Gewalt den Islam durchzusetzen versucht, hilft nicht, weil der Islam in seiner Substanz politisch und unvereinbar mit der grundgesetzlichen Verfassung in ihrem Kern ist. Dialogische Beschwichtigungen gehen an der Verfassungsrechtslage vorbei. Viele Staaten, in denen vornehmlich Muslime leben, sind nicht völlig islamisiert, etwa die Türkei nicht, in deren Verfassung der Laizismus festgeschrieben ist. Es gibt viele Einflüsse des Westens auf diese Staaten, die aber seit etwa einem halben Jahrhundert mehr und mehr zurückgedrängt werden. Allein durch ihre demographische Entwicklung haben die muslimischen Völker an Macht gewonnen und sind nicht mehr bereit, sich vom Westen bevormunden zu lassen, zu Recht. So sehr die Menschenrechte universal sind, so wenig ist es gerechtfertigt, anderen Völkern diese zu oktroyieren. Humanitäre Intervention ist, außer auf Beschluß der Vereinten Nationen, um Völkermord zu unterbinden, völkerrechtswidrig. Aber die Europäer haben das Recht und die Pflicht, ihre Verfassungen und damit ihre Kultur zu verteidigen und dürfen nicht auf Grund einer irregeleiteten Dogmatik der Religionsfreiheit ihre aufklärerischen und im übrigen im Christentum verankerten Lebensprinzipien, die in revolutionären Kämpfen in Jahrhunderten durchgesetzt wurden, gefährden. Wer die islamische Scharia in Deutschland einführen will, unternimmt es, die grundgesetzliche Ordnung zu beseitigen. Widerstand gegen Verfassungsfeinde ist sittliche Pflicht jedes Bürgers. Ich habe die skizzierte Dogmatik in der kürzlich im Verlag Duncker& Humblot, Berlin, erschienenen Schrift: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, die jetzt in 2. Auflage vorliegt, näher dargelegt. Berlin, 28. April 2011 Copyright © 2010 Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider. Alle Rechte vorbehalten..

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