TF Franke Hausverwaltung GmbH

9

Geschlossen bis Mo., 09:00 Uhr
(06131) 93494-0
Am Stollhenn 79
55120 Mainz (Mombach)
http://frankehausverwaltung.de/impressum.php
nicht SSL zertifiziert
lädt schnell
mobil nicht optimiert

Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten von TF Franke Hausverwaltung GmbH in Mainz am Rhein.
Montag09:00-12:00
Dienstag09:00-12:00
Donnerstag09:00-12:00
Freitag09:00-12:00

Leistungen

Dieses Unternehmen bietet Dienstleistungen in folgenden Branchen an:

Grundstücksverwaltung
Hausverwaltung

Folgende Dienstleistungen und Marken werden in den Branchen angeboten:

Hausverwaltung
Entsorgungsdienst
Gewerbeverwaltung
Hausverwaltung
Immobilienverwaltung
Mietverwaltung
WEG-Verwaltung
Zimmervermietung
Auszeichnungen und weitere Zertifikate

Bewertungen und Erfahrungsberichte

Gesamtbewertung

2,78

9 Bewertungen

Details

11880.com 3,67

(6)
cylex.de 1

(3)
Weitere Bewertungen
(nicht in Gesamtbewertung)
google.de 5

(7)

Erfahrungsberichte *

DO

vonDoris26 am 22. November 2022
Diese Hausverwaltung macht sich die Arbeit einfach. Die Arbeit vom Hausmeister wird nicht überprüft, Reklamationen werden einfach weitergeleitet. Egal wie schlecht ein Hausmeister ist, wird er solange weiterbeschäftigt, bis die Eigentümer einen ofiziellen Antrag stellen. Was ist das für ein Verhalten. Der Vertrag mit dem Hausmeister läuft dann noch 12 Monate weiter (weil nicht gekündigt) und einen alternativen Hausmeister wurde nicht vorgeschlagen. Andere Hausmeister wären alle teurer. Wenn ein Hausmeister schlechte Arbeit macht, dann ist auch ein billiger Hausmeister zu teuer. Die Hausverwaltung schiebt die Verantwortung immer auf die Eigentümer. Wie sollen die Eigentümer eine vernünftige Entscheidung treffen, wenn die Hausverwaltung keine Vorschläge macht bzw. den Eigentümer keine Information gibt Wer ist der Fachman und kann abschätzen wie teuer Reperaturen sein werden, bzw. anstehen. Ein 90 jähriger Eigentümer kann nicht abschätzen wieviel Geld für die anstehenden Instandhaltungen benötigt werden. Es wird nicht offen kominiziert welche Arbeiten anstehen. Es wird auch nichts geplant. Es wird gewartet, bis etwas auseinander fällt und dann muss natürlich sofort (ohne ETV) repariert werden. Da das somit immer eine Notsituation ist, muss man immer den Handwerker nehmen, der am schnellsten kommt. Da nichts geplant ist wird auch nur repariert. Es gibt kein Konzept, ob man auch andere Lösung hat.

ein Kunde überCylex am 13. November 2022
Herr Franke kümmert sich über haupt nicht um die Anlage. Es wird immer gewartet, bis sich jemad...mehr lesen …

ein Kunde überCylex am 26. August 2020
Es ist schon Auffällig, das die vier ***** Bewertungen alle von einem Portal und alle von "Ein...mehr lesen …

ein Kunde überCylex am 01. Dezember 2019
Mein Urteil: Da ist ein Stern noch viel zu viel - es war eine Katastrophe! Neuwahl Beirats war...mehr lesen …
MG

vonMarius G. am 03. April 2019
Ich bin sehr zufrieden mit der Hausverwaltung TF Franke. Die Zusammenarbeit und Terminierung verlief immer positiv und pünktlich. Abrechnungen sind detailliert aufgeschlüsselt, wenn doch mal eine Frage aufkommt werden diese schnell beantwortet. Selbst am Wochenende und Feiertage ist der Herr Franke im Notfall zu erreichen. Fazit: Eine absolute Weiterempfehlung.
FR

vonFrankyF am 20. März 2019
Sehr kompetent. E-Mails werden innerhalb von 24 Stunden und schneller beantwortet. Gehe auch gern zur Versammlung. Abrechnungen sind fehlerfrei
EA

vonEagle1000 am 06. März 2019
Ich habe mittlerweile 3 ETW in verschieden Objekten bei Herrn Franke. Bin selbst über Empfehlung zu ihm gekommen. Ich kann die Hausberwaltung nur loben. Super Abrechnungen. Tolle , zielführende Versammlungen. Eine Verwaltung , Dir dich nicht verbiegen muss.
HENNergy Fotografie & Kunst image

vonHENNergy Fotografie & Kunst am 21. September 2018
TF Franke Hausverwaltung Mainz arbeitet sehr kompetent, organisiert und unsere Anliegen werden schnell und akkurat bearbeitet. Besser geht es wirklich nicht. Auch das Preis / Leistungsverhältnis ist mehr als zufriedenstellend. Kurz: Sehr empfehlenswert.
VA

vonValutatori am 18. Dezember 2017
Kaum war der Vertrag mit der Hausverwaltung (im Fol­gen­den HV) Franke und der Gemeinschaft abgeschlossen, wurde bereits durch HV mitgeteilt, die "Die Einhaltung der Hausordnung ist leider nach dem WEG nicht in der Kompetenz des WEG-Verwalters. Er ist zwar zur Aufstellung einer Hausordnung befugt , aber nicht zur Durchsetzung der gleichen“. HV war zweifach gebeten worden, um Einhaltung der Hausordnung wegen nächtlicher Ruhestörung aufzufordern. HV teilte zweifach mit, dass sie nicht gerichtlich tätig werden könne - das war jedoch nicht das Begehren, sondern die Aufforderung zur Einhaltung der Hausordnung als gesetzlich geregelte Verpflichtung. Schließlich wurde mitgeteilt, dass HV die Gemeinschaft "informieren" wolle, um ihren "guten Willen" zu zeigen. Erstaunlich, denn § 27 Abs. 1 WEG besagt: Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern und gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, 1. ... und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. - Das bedeutet: Der Verwalter hat die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Das kann durch Maßnahmen wie Ermahnungen und Verbote erfolgen. Trotz Hinweis auf § 27 WEG bliebt die HV wochenlang untätig! Hier stellt sich für mich die Frage: Will die HV die Aufgaben des Verwalters nicht erfüllen ("Leistungsverweigerung"), in dem sie auf wiederholt auf eine Unzuständigkeit einer gerichtlichen Klärung hinweist, die mit keinem Wort gewünscht war oder kennt sie die gesetzlich geregelten Aufgaben einer WEG-Hausverwaltung nicht? Meiner Meinung nach stellt das eine Armutszeugnis für eine HV dar, die quasi damit wirbt, einen Volljuristen als Geschäftsführer zu haben. Hausverwaltung Franke (im Fol­gen­den HV) wirbt mit: "Wir sind Ihr Garant für: das Reduzieren der Betriebskosten" - trifft es auch zu? Die Eigentümergemeinschaft hat einen Hausmeistervertrag, durch den das Auswechseln der Leuchtmittel Aufgabe des Hausmeisters ist. HV wird mitgeteilt, dass die Kontrolllämpchen der Lichtschalter im Treppenhaus seit längerer Zeit defekt sind. HV: wir haben "über den Hausmeister einen Elektriker beauftragt". HV wird auf den Hausmeistervertrag hingewiesen. Antwort HV: "Elektroaufgaben werden wir immer an einen Fachbetrieb beauftragen im Rahmen allgemeiner Instandsetzung". Damit dürfte die Gemeinschaft für den Hausmeister auf Grund des Vertrages (laufend) und für den Elektriker (pro Auftrag) zahlen müssen. Trifft da "Wir sind Ihr Garant für: das Reduzieren der Betriebskosten" zu? Für mich mit Sicherheit nicht! Später fügte HV hinzu: "als verantwortungsbewußter Verwalter , dass dies nicht einem Hausmeister zu übertragen ist, sondern einem Elektrofachbetrieb , da es unterschiedliche Ursachen haben kann, wenn eine größere Menge Klimmleuchten nicht aktiv sind und "allein der Verwalter verantworftlich ist für die Entscheidung wen er mit Aufgaben beauftragt ". Ah ha, Der Hausmeistervertrag wird also ignoriert und die Eigentümer entscheiden insoweit nicht über ihr Eigentum, sondern der Verwalter?

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TF Franke Hausverwaltung GmbH in Mainz wurde aktualisiert am 06.04.2024.

Eintragsdaten vom 24.03.2024.