Langenbacher Fliesen

0

Geschlossen bis Mo., 08:00 Uhr
(07531) 52517
Lohnerhofstr. 3
78467 Konstanz (Industriegebiet)
https://langenbacher-fliesen.de
SSL zertifiziert
lädt normal
mobil optimiert

Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten von Langenbacher Fliesen in Konstanz.
Montag08:00-18:00
Dienstag08:00-18:00
Mittwoch08:00-18:00
Donnerstag08:00-18:00
Freitag08:00-18:00
Samstag09:00-13:00

Leistungen

Dieses Unternehmen bietet Dienstleistungen in folgenden Branchen an:

Fliesenleger
Fliese und Kachel
Fliese

Folgende Dienstleistungen und Marken werden in den Branchen angeboten:

Fliesenleger
Boden entfernen
Estrich verlegen
Fliesen verlegen
Laminat verlegen
Teppichboden verlegen
Treppenrenovierung
Bodenbeläge
Fliesen
Holzdielen
Mosaik-Parkett
Auszeichnungen und weitere Zertifikate

Bewertungen und Erfahrungsberichte

Für Langenbacher Fliesen in Konstanz sind noch keine Bewertungen abgegeben worden. Wenn Sie Erfahrungen mit diesem Unternehmen gesammelt haben, teilen Sie diese hier mit anderen Seitenbesuchern.

Geben Sie jetzt die erste Bewertung ab!

Empfohlene Anbieter

Karte & Route

Weitere Kontaktdaten
Diese Anbieter aus der Umgebung bieten auch Dienste in Konstanz an.

Ähnliche Anbieter in der Nähe

Fliesenleger in Konstanz
Fliesenleger in Konstanz
Fliesenleger in Konstanz
Fliesenleger in Konstanz
Fliesenleger in Konstanz

Woher kommen diese Daten?


Die 11880 Solutions AG betreibt seit 1997 eine von der Bundesnetzagentur lizensierte Auskunft. Zu diesem Zweck erhalten wir die Firmendaten von allen Telekommunikationsanbietern Deutschlands. Diese reichern wir mit Daten aus weiteren Quellen, inklusive Eigenrecherche und Nutzerfeedback an.


11880.com hat mehr als 4,7 Mio. Firmeneinträge mit Adressen und Telefonnummern; davon:

  • mehr als 2 Mio. Unternehmen mit Öffnungszeiten
  • 2,7 Mio. mit E-Mail-Adressen und Website
  • 1,8 Mio. Firmen mit aggregierten Bewertungen von echten Menschen
Sichere Daten - Immer aktuell

Langenbacher Fliesen in Konstanz wurde aktualisiert am 25.04.2024.

Eintragsdaten vom 31.03.2024.