Mobile Cocktailbar Köln, Cocktailcatering, Barkeeper Mieten, Cocktailservice

Geschlossen bis Mo., 11:00 Uhr
(0221) 31063672
Mozartstr. 49
50859 Köln (Widdersdorf)
https://www.cocktailaffair.de/
SSL zertifiziert
"SSL zertifiziert" bedeutet, dass eine Website ein SSL-Zertifikat verwendet, um die Verbindung zwischen dem Webserver und dem Browser des Benutzers zu verschlüsseln.
lädt langsam
mobil optimiert

Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten von Mobile Cocktailbar Köln, Cocktailcatering, Barkeeper Mieten, Cocktailservice in Köln.
Montag11:00-18:00
Dienstag11:00-18:00
Mittwoch11:00-18:00
Donnerstag11:00-18:00
Freitag11:00-18:00

Leistungen

Dieses Unternehmen bietet Dienstleistungen in folgenden Branchen an:

Bar
Auszeichnungen und weitere Zertifikate

Bewertungen und Erfahrungsberichte

Für Mobile Cocktailbar Köln, Cocktailcatering, Barkeeper Mieten, Cocktailservice in Köln sind noch keine Bewertungen abgegeben worden. Wenn Sie Erfahrungen mit diesem Unternehmen gesammelt haben, teilen Sie diese hier mit anderen Seitenbesuchern.

Geben Sie jetzt die erste Bewertung ab!

Empfohlene Anbieter

Karte & Route

Diese Anbieter aus der Umgebung bieten auch Dienste in Köln an.

Ähnliche Anbieter in der Nähe

Bar in Köln
Bar in Köln
Bar in Köln
Bar in Köln
Logo BICK BAR
Bar in Pulheim

Woher kommen diese Daten?


Die 11880 Solutions AG betreibt seit 1997 eine von der Bundesnetzagentur lizensierte Auskunft. Zu diesem Zweck erhalten wir die Firmendaten von allen Telekommunikationsanbietern Deutschlands. Diese reichern wir mit Daten aus weiteren Quellen, inklusive Eigenrecherche und Nutzerfeedback an.


11880.com hat mehr als 4,7 Mio. Firmeneinträge mit Adressen und Telefonnummern; davon:

  • mehr als 2 Mio. Unternehmen mit Öffnungszeiten
  • 2,7 Mio. mit E-Mail-Adressen und Website
  • 1,8 Mio. Firmen mit aggregierten Bewertungen von echten Menschen
Sichere Daten - Immer aktuell

Mobile Cocktailbar Köln, Cocktailcatering, Barkeeper Mieten, Cocktailservice in Köln wurde aktualisiert am 11.07.2024.

Eintragsdaten vom 11.03.2024.